1.Änderung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Biogasanlage Winkelfeld“

Hier: förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

vbp-bga-winkelfeld-1-aenderung-stand-23-10-09.pdf (4,0 MB)

bekanntmachung_2-auslegung.pdf (338,2 KB)

Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Solarpark Nachtweide“

Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Wolferstadt für das Gebiet „Solarpark Nachtweide“ und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wolferstadt im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB; hier: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung 2.Auslegung (208,8 KB)

Entwurf_BP_Auszug Ausgleichsmaßnahmen (4,1 MB)

Entwurf_BP_Planzeichnung (5,2 MB)

Entwurf_FNP_Planzeichnung (1,3 MB)

231204_BP Solarpark Wolferstadt_Begründung mUB (633,1 KB)

Anlage 1_saP_PV_Wolferstadt_sbi (1,3 MB)

231204_BP Solarpark Wolferstadt_Planzeichnung (1,9 MB)

1.Änderung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Biogasanlage Winkelfeld"

Bekanntmachung_1. Auslegung (312,9 KB)

vBP BGA Winkelfeld 1. Änderung Stand 23-06-20 (4,0 MB)

Bebauungssplan für das Gebiet „Gewerbegebiet Nähe Holderstein“

und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB;
hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB

Wolferstadt_Begründung mUB (527,4 KB)

Wolferstadt_Planzeichnung (1,2 MB)

Wolferstadt_Begründung mUB (263,4 KB)

Wolferstadt_Planzeichnung (800,8 KB)

Anlage 1_Artenschutzrechtliche Vorabschätzung (956,6 KB)

1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Neubaugebiet "Kühberg II"

1. Änderung Begründung (700,1 KB)

1. Änderung Planzeichnung (1,6 MB)

Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Kühberg II“

Die Gemeinde Wolferstadt hat mit Beschluss vom 15.02.2022 den Bebauungsplan für das Gebiet „Kühberg II“ als Satzung festgesetzt. Die zugehörige Planzeichnung mit den entsprechenden Festsetzungen und der separaten Begründung finden Sie hier zum Download:

Planzeichnung (4,7 MB)

Begründung (1,3 MB)