2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Wolferstadt für das Gewerbegebiet.„Ried“

hier: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat Wolferstadt hat in seiner Sitzung vom 24.02.2026 beschlossen, für das Gewerbegebiet "Ried“ eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes durchzuführen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das komplette Bebauungsplangebiet. Der Umgriff ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar, diese ist während der Auslegung den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.

Der vom Gemeinderat Wolferstadt in seiner Sitzung am 04.08.2026 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2.Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Ried“ sowie der Entwurf der Begründung liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.08.2026 bis 18.09.2026 für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Diese Bekanntmachung und die genannten ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegungsfrist während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr) bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 23) eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Wolferstadt unter Aktuelles/ Planverfahren eingesehen werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09092/9690-11 kann ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden.

                                                                                             

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder per email an bauleitplanung@vg-wemding.de abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).


Wolferstadt, den 12.08.2026                                          GEMEINDE WOLFERSTADT

Aushang vom 14.08.2026 bis 18.09.2026                      Klaus-Peter Aurnhammer

Amtsbote VG vom 14.08.2026                                        1. Bürgermeister

2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Ried" - Planzeichnung (451,6 KB)

2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Ried" - Begründung (987,6 KB)